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   BPatG, 03.05.2004 - 30 W (pat) 26/03   

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BPatG, 03.05.2004 - 30 W (pat) 26/03 (https://dejure.org/2004,30376)
BPatG, Entscheidung vom 03.05.2004 - 30 W (pat) 26/03 (https://dejure.org/2004,30376)
BPatG, Entscheidung vom 03. Mai 2004 - 30 W (pat) 26/03 (https://dejure.org/2004,30376)
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  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 03.05.2004 - 30 W (pat) 26/03
    Der Wortbestandteil der Widerspruchsmarke ist demnach nicht geeignet, deren Gesamteindruck maßgeblich zu bestimmen und kann damit eine Verwechslungsgefahr nicht begründen (vgl auch BGH GRUR 2000, 608, 610 - ARD-1; GRUR 2000, 888, 889 - MAG-LITE; MarkenR 2002, 253, 256 - Festspielhaus).
  • BGH, 03.11.1999 - I ZR 136/97

    MAG-LITE; Verwechslungsgefahr bei einer Formmarke

    Auszug aus BPatG, 03.05.2004 - 30 W (pat) 26/03
    Der Wortbestandteil der Widerspruchsmarke ist demnach nicht geeignet, deren Gesamteindruck maßgeblich zu bestimmen und kann damit eine Verwechslungsgefahr nicht begründen (vgl auch BGH GRUR 2000, 608, 610 - ARD-1; GRUR 2000, 888, 889 - MAG-LITE; MarkenR 2002, 253, 256 - Festspielhaus).
  • BPatG, 25.02.2003 - 27 W (pat) 18/02
    Auszug aus BPatG, 03.05.2004 - 30 W (pat) 26/03
    Soweit die Widersprechende auf eine eingetragene Marke 300 43 439 "PLAY-ZONE" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 28, 41 und 42 (BPatG 27 W (pat) 18/02) verweist, kann hieraus nichts Gegenteiliges hergeleitet werden.
  • BPatG, 08.07.1999 - 25 W (pat) 177/98

    Wahrenähnlichkeit bei diätätischen Lebensmitteln für medizinische Zwecke -

    Auszug aus BPatG, 03.05.2004 - 30 W (pat) 26/03
    Grundvoraussetzung für eine Prägung ist in jedem Fall eine hinreichende Kennzeichnungskraft des Wortbestandteils, so dass sie insbesondere bei Wort-/Bildmarken mit für sich betrachtet kennzeichnungsschwachen oder gar schutzunfähigen Wortbestandteilen auch dann aus Rechtsgründen nicht in Betracht kommt (vgl Ingerl/Rohnke MarkenG 2. Aufl § 14 Rdn 597 mwN; 641, 642; BPatG MarkenR 2000, 103 - Netto 62; (vgl auch BGH MarkenR 2004, 31, 35-36 - Kinder; MarkenR 2002, 253, 256 - Festspielhaus; MarkenR 2001, 465, - Bit/Bud).
  • BPatG, 08.03.2001 - 25 W (pat) 100/01

    Markenschutz für eine als Bezeichnung eines Qualitätsstandards erkennbaren Angabe

    Auszug aus BPatG, 03.05.2004 - 30 W (pat) 26/03
    Dies gilt auch dann, wenn sich die grafische Gestaltung ihrerseits als kennzeichnungsschwach erweist (vgl auch BGH aaO - Kinder; BPatG GRUR 2002, 68 - COMFORT HOTEL).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 03.05.2004 - 30 W (pat) 26/03
    Voreintragungen begründen im Übrigen keinen Vertrauensschutz in die Wiederholung eines als unrichtig erkannten Verwaltungshandelns und können allenfalls als tatsächliches Indiz herangezogen werden (vgl EuGH MarkenR 2004, 116, 122 Tz 65 - Waschmittelflasche), wobei insbesondere bereits sprachliche Entwicklungen in Bezug auf die abweichenden Entscheidungszeitpunkte eine abweichende Eintragungspraxis erklären können (vgl hierzu BPatG MarkenR 2004, 148, 152 - beauty24.de mwN).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 03.05.2004 - 30 W (pat) 26/03
    Grundvoraussetzung für eine Prägung ist in jedem Fall eine hinreichende Kennzeichnungskraft des Wortbestandteils, so dass sie insbesondere bei Wort-/Bildmarken mit für sich betrachtet kennzeichnungsschwachen oder gar schutzunfähigen Wortbestandteilen auch dann aus Rechtsgründen nicht in Betracht kommt (vgl Ingerl/Rohnke MarkenG 2. Aufl § 14 Rdn 597 mwN; 641, 642; BPatG MarkenR 2000, 103 - Netto 62; (vgl auch BGH MarkenR 2004, 31, 35-36 - Kinder; MarkenR 2002, 253, 256 - Festspielhaus; MarkenR 2001, 465, - Bit/Bud).
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